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SO | 12.02.2012
Landesgericht Feldkirch (Bild: ORF.at)
Ehrenbeleidigung
Vergewaltiger klagt Opfer: Prozess vertagt
Ein rechtsmäßig verurteilter Vergewaltiger, der sich auf der Flucht befindet, hat sein Opfer wegen Ehrenbeleidigung angeklagt. Der Prozess am Dienstag am Landesgericht Feldkirch ist wegen Einholung von Beweismittel vertagt worden.
Kind fünf Tage nach Geburt gestorben
Im Prozess geht es um die Äußerung der Ex-Lebensgefährtin, sie habe ihr gemeinsames Kind auf Grund der Misshandlungen durch den damaligen Lebensgefährten verloren.

Der 33-Jährige soll mit seinem Knie gegen den Bauch der Hochschwangeren gestoßen haben, so die Behauptung der Frau. Das Kind starb fünf Tage nach der Geburt an einer Hirnblutung.

Die Verteidigung hat einen gerichtsmedizinischen Gutachter beantragt. Es soll geklärt werden, ob der Stoß in den Bauch die Todesursache war. Der Vorfall liegt 16 Jahre zurück.
Verschwiegenheitsverpflichtung eines Anwalts
Der Flüchtige hat die Klage über seinen Anwalt eingebracht. Es sei nicht erheblich, wo sich ein Kläger befindet, so der Bregenzer Rechtsanwalt Philipp Längle im Radio Vorarlberg-Interview.

Der Kläger müsse nicht selbst zu Gericht kommen, sondern es genügt, wenn er seinen Anwalt damit beauftragt, so Längle.

Ein Anwalt unterliege der Verschwiegenheitsverpflichtung, so Längle. Die Grenze sei dort, wo der Anwalt aktiv an der Flucht beteiligt ist, also zur Flucht verhilft oder hilft, den Flüchtigen zu verstecken. Die bloße Kenntnis vom Aufenthaltsort des Flüchtigen sei aus Sicht eines Anwalts nicht problematisch.

Rechtsanwalt Philipp Längle hat mit dem Fall nichts zu tun, er gibt nur allgemein Auskunft zu den Rechten eines Anwaltes.
Jahrelange Misshandlungen
Der 20-fach vorbestrafte Bregenzer hatte nach Erkenntnis des Gerichts in zwei Fällen seine jeweiligen Lebensgefährtinnen jahrelang brutal misshandelt und vergewaltigt. Beide Frauen waren zum Tatzeitpunkt von dem Mann schwanger.
Weltweite Fahndung
Der 33-Jährige war Ende März 2006 wegen Vergewaltigung und Misshandlung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Diese Entscheidung des Landesgerichts Feldkirch wurde im November vom Oberlandesgericht Innsbruck bestätigt. Untersuchungshaft wurde keine verhängt, da die zuständige Haftrichterin keine Grüne dafür gegeben sah, da der Mann sozial integriert schien.

Der Staatsanwalt hatte nach der Urteilsverkündung Untersuchungshaft beantragt. Nach dem 33-Jährigen wird seit Monaten weltweit gefahndet, die Behörden vermuten ihn im Ausland.
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