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MO | 13.02.2012
Teddybär (Bild: APA)
SOS-Kinderdorf
Missbrauchsfälle möglicherweise verjährt
Nach den Missbrauchsfällen im SOS-Kinderdorf in Dornbirn muss die Staatsanwaltschaft über eine mögliche Verjährung entscheiden. Die Fälle liegen 20 Jahre zurück.
Abhängig von Gesundheitsschäden
Nach Angaben des leitenden Staatsanwaltes Franz Pflanzner hängt die Verjährung auch von einem psychiatrischen Gutachten ab. Ein Psychiater soll feststellen, ob der Missbrauch bei den Opfern schwere Gesundheitsschädigungen nach sich gezogen hat. Dann würde sich die eigentliche Verjährungsfrist von zehn Jahren verlängern.
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