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DO | 23.02.2012
Minarett (Bild: ORF)
Minarett von Telfs
Politik
Gemeinden entscheiden über Minarette
Vorarlberg will den Bau von Minaretten über das Raumplanungsgesetz regeln. Im Gesetz soll eine Art Sonderwidmung für Minarette festgeschrieben werden. Dann entscheidet eine Gemeindevertretung, ob eine Fäche für ein Minarett umgewidmet wird.
In Kärnten erstellt eine Kommission ein Gutachten und beurteilt, ob eine Moschee ins Ortsbild der Gemeinde paßt.
Kärnten soll kein Vorbild sein
Das Vorarlberger Raumplanungsgesetz soll geändert werden, um jeden, der ein Minarett bauen will, zum Dialog zu zwingen, so Landeshauptmann Herbert Sausgruber (ÖVP).

Während die Legistiker in Vorarlberg überlegen, hat Kärnten eine Lösung gefunden. In Kärnten sollen Moscheen mit Hilfe des Ortsbildpflege-Gesetzes und der Bauordnung verhindert werden.

Für Vorarlberg sei das Kärntner Modell kein Vorbild.
Antrag landet vor Gemeindevertretung
Wenn das Vorarlberger Raumplanungsgesetz eine Sonderwidmung vorsieht, landet ein Antrag auf den Bau eines Minarettes automatisch vor der Gemeindevertretung. Das ist laut Auskunft des Landes eine erste entscheidende Änderung.

Zweitens erhält das Land ein Mitspracherecht. Das Land muss die Sonderwidmung genehmigen schlußendlich genehmigen. Das letzte Wort hätte demnach die Landesregierung.

Damit könnte der Bau von Minaretten verhindert werden. Offiziell wolle das die Landesregierung nicht, heißt es. Man wolle einen Antragsteller zum Dialog zwingen.
Zahlreiche Fragen sind noch offen
Noch müssen zahlreiche rechtliche Fragen geklärt werden, bis das Gesetz fertig ist. Das größte Problem für die Legistiker sei, bei der Änderung des Raumplanungsgesetzes ohne die Begriffe Minarett und Moschee auszukommen.
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