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MO | 13.02.2012
Hans-Peter Martin (Bild: ORF)
EU-Parlament
Immunität von Hans-Peter Martin aufgehoben
Das EU-Parlament hat die Immunität des parteifreien Bregenzer Abgeordneten Hans-Peter Martin aufgehoben. Anlass ist eine private Kreditschädigungsklage von Martins früherer Steuerberatungskanzlei Merkur Treuhand.
Klage wegen Geschäftsschädigung
Martins frühere Steuerberatungskanzlei Merkur Treuhand hatte den Politiker wegen Kreditschädigung geklagt. Der Grund: Die Gesellschaft wirft dem Abgeordneten Geschäftsschädigung vor, weil dieser sie öffentlich für angebliche "Formfehler" bei der Verwendung seiner Sekretariatszulage verantwortlich gemacht hat.

Für Geschäftsschädigung sieht das österreichische Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten und Geldstrafen vor.
Die Sekretariatszulagen
Das Europaparlament hatte im Mai 2007 gegen den parteilosen Abgeordneten eine Rückzahlungsforderung in Höhe von rund 163.380 Euro erhoben. Dabei handelt es sich um Sekretariatszulagen, die er nicht ordnungsgemäß verwendet haben soll.

Martin wies diese Vorwürfe zurück und sprach von "Formfehlern", die sein damaliger Kontenbetreuer, die Merkur Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, begangen habe. Demnach wurden Computer und Telefonrechnungen fälschlicherweise über Martins Sekretariatszulage abgerechnet. Die Gesellschaft erklärt hingegen, sie habe auf ausdrückliche Weisung Martins gehandelt.
"Eine politische Farce"
Nun hat das EU-Parlement die Immunität Martins vorübergehend aufgehoben. Damit kann das Landgericht in Wien nun der Klage einer Treuhandgesellschaft gegen Martin nachgehen.

Dieser trägt es angeblich gelassen: "Ich habe nach der Abstimmung gelacht", sagte Martin der Nachrichtenagentur APA. Die ganze Sache sei ohnehin nur eine "politische Farce, die direkt zum SPÖ-Staatssekretär Matznetter führt", sagte Martin. Christoph Matznetter war seinerzeit der Steuerberater Martins.
Ausschuss: Kein politischer Zusammenhang
"Das ist der vierte Versuch von sozialistischer Seite, mich zu kriminalisieren, aber der wird genauso scheitern wie die vorherigen", zeigte sich der EU-Parlamentarier überzeugt. Man wolle ihn fertig machen und aus dem EU-Wahlkampf in Österreich heraushalten.

Der Rechtsausschuss des Europaparlaments konnte hingegen keinen politischen Zusammenhang zwischen der Klage und Martins politischer Tätigkeit feststellen.
19 Mal Immunität aufgehoben
Der 50-jährige Hans-Peter Martin ist der neunzehnte EU-Abgeordnete, dem in der laufenden Legislaturperiode die Immunität vorübergehend entzogen wurde.

Die Immunität schützt ein Parlamentsmitglied vor Strafverfolgung, sie kann nur vom Parlament aufgehoben werden.
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