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SO | 12.02.2012
Urne (Bild: ORF)
politik
Bestattungsgesetz wird nicht beschlossen
Die Landesregierung hat die für Mittwoch geplante Beschlussfassung des neuen Bestattungsgesetzes auf unbestimmte Zeit verschoben. Nun soll die Aufteilung der Asche der Verstorbenen nicht erlaubt sein.
Die ursprünglichen Pläne
Ende Oktober war für das neue Bestattungsgesetz noch vorgesehen, dass die Urne mit der Asche von Verstorbenen zumindest teilweise öffentlich zugänglich sein muss. Die engsten Verwandten hätten aber kleine Aschen-Mengen mit nach Hause nehmen dürfen.

Im April sah das neue Gesetz vor, dass Urnen von einer Person mit nach Hause genommen werden dürfen.
Mitnahme der Urne von Alleinstehenden
Manche Bestimmungen müssten überarbeitet werden, so Landesrat Siegmund Stemer (ÖVP). Er wolle Kritikpunkte und Argumente der Bevölkerung berücksichtigen.

Konkret soll nach Angaben von Stemer geprüft werden, ob es möglich ist, dass jemand unter ganz bestimmten Bestimmungen die Urne eines Angehörigen mit nach Hause nehmen kann. Etwa, wenn der Betreffende Alleinstehend ist.
Für allgemeine Bestattungspflicht
Stemer will an der allgemeinen Bestattungspflicht festhalten. Damit ist die Beisetzung auf einem öffentlichen Friedhof oder einer Urnenstätte gemeint. Das sei sinnvoll und entspreche dem Wunsch des Seniorenbeirats.
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