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Justiz |
19.12.2008 |
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Anklage gegen Internet-User wegen Postings
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch erhebt Anklage gegen fünf Internet-User wegen Verhetzung. Sie sollen eine Meldung von "Vorarlberg Online" im Internet-Forum mit verhetzenden Parolen kommentiert haben.
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Vorfall wegen der Fußball-EM
Der Vorfall sorgte im Juni während der Fußball-EM für Aufsehen in Bregenz: Als nach einem Sieg der türkischen Mannschaft deren Fans freudig hupend durch die Straßen fuhren, fühlte sich ein Bergenzer gestört. Er griff zum Luftdruckgewehr und verletzte mit seinem Schuss einen 18- jährigen Türken schwer am Kopf.
Darüber wurde unter anderem im Internetforum von "Vorarlberg Online" diskutiert - teilweise allerdings so heftig, dass die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage gegen fünf Internet-User wegen ihrer Postings erhebt.
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Auf den Tatbestand der Verhetzung steht eine Höchststrafe von einem Jahr Haft. |
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Sozialwissenschaftler brachte Anzeige ein
Die Anzeige hat der Sozialwissenschaftler Kurt Greussing eingebracht. Eine freie Meinungsäußerung sei ja schön und gut, sagt Greussing. Das Ende der Fahnenstange sei für ihn aber erreicht, wenn es um Mord und Totschlag gehe.
Rechtlich geprüft wurden etwa Aussagen wie "Luftdruckgewehr - wieso hat er kein richtiges Gewehr genommen?". Gegenstand der Untersuchung war aber auch folgende Textpassage: "Kennst du den Unterschied zwischen Juden und Moslems? Die Juden haben es schon hinter sich..." - also eine Anspielung auf den Holocaust.
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Kurt Greussing im Interview
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Dieses Element ist nicht mehr verfügbar
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User nicht amtsbekannt
Die fünf Internetuser sind laut dem leitenden Staatsanwalt Franz Pflanzner weder amtsbekannt, noch einer rechtsradikalen Szene zuzuordnen.
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Verfahren gegen Redakteur eingestellt
Ein Verfahren gegen den Redakteur, der für die Wartung des Forums zuständig war, bzw. gegen den Website-Betreiber Teleport, wurde eingestellt – aufgrund der Beweissituation. Laut Staatsanwalt Franz Pflanzner wäre der Redakteur dann Beitragstäter, wenn er vorsätzlich gehandelt hätte, was eben schwer nachzuweisen ist.
Das bestätigt auch der Experte für Internet und Recht, Franz Schmidbauer. Strafbar sei der Redakteur wohl nur, wenn er die Passagen gelesen hätte, sie für gut geheißen und deswegen auch im Netz belassen hätte.
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Schmidbauer: "Im Zweifelsfall löschen"
Es gibt bisher keine strafrechtliche Gerichtsentscheidung, dass ein Redakteur das Forum ständig im Auge behalten muss. Im E-Commerce-Gesetz ist sogar ein grundsätzlicher Haftungsauschluss für Betreiber von Webseiten normiert, was fremde Inhalte von Dritten auf der Homepage betrifft. Entfernen muss der Redakteur ein Posting nur, das für einen Laien eindeutig rechtswidrig ist. Im Zweifelsfall rät Rechtsexperte Schmidbauer daher, großzügig aus Foren zu löschen.
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