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JUSTIZ |
25.08.2009 |
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Staatsanwaltschaft prüft "Exiljuden"-Sager
Die Staatsanwaltschaft prüft, ob es sich bei den Aussagen von FPÖ-Landeschef Dieter Egger über den Leiter des Jüdischen Museums Hohenems, Hanno Loewy, um Verhetzung handelt. Loewy selbst will Egger "eher nicht" klagen.
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Eggers umstrittene Aussage
Egger hatte Loewy als "Exiljuden aus Amerika in seinem hochsubventionierten Museum" bezeichnet, den die Innenpolitik nichts angehe.
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Anfangsverdacht in Richtung Verhetzung
Auf Grund der medialen Berichterstattung ergebe sich für die Staatsanwaltschaft Feldkirch ein Anfangsverdacht in Richtung Verhetzung nach Paragraf 283 des Strafgesetzbuches, so der Leitende Staatsanwalt Franz Pflanzner.
Es sei noch nicht klar, ob ein Ermittlungsverfahren gegen Egger eingeleitet wird, sagt Pflanzner gegenüber Radio Vorarlberg. Darüber werde sich die Staatsanwaltschaft Feldkirch zuerst mit der Oberstaatsanwaltschaft in Innsbruck absprechen.
Zunächst wolle man auch die Anzeige abwarten, die Gsiberger-Spitzenkandidat Bernhard Amann angekündigt hat, so Pflanzner. Wenn alles vorliege, werde rechtlich geprüft.
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Paragraf 283 des Strafgesetzbuches
Im Paragraf 283 des Strafgesetzbuches heißt es in Absatz 1: "Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft (...) bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen". In Absatz 2 wird ergänzt, dass ebenso zu bestrafen ist, "wer öffentlich gegen eine der im Absatz 1 bezeichneten Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht".
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Amann geht von Verhetzung aus
"Verhetzung" liege keine vor, heißt es von Seiten des Justizministerium. Dazu hätte Egger eine ganze Volksgruppe angreifen müssen und nicht nur eine einzelne Person.
Mit der Formulierung "Exil-Jude aus Amerika in seinem hochsubventionierten Museum" habe Egger nicht nur Loewy treffen wollen, sondern die Juden insgesamt als geldgierig kennzeichnen wollen, so Amann. Deshalb sei sehr wohl von einer Verhetzung auszugehen.
Eine Antwort vom Ministerium hat Amann noch nicht erhalten.
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Loewy: "Weniger beleidigend als falsch"
Laut Justizministerium steht es Loewy frei, Egger wegen Beleidigung zu klagen. Gegenüber Radio Vorarlberg sagte Loewy, das werde er "eher nicht" tun. Der Streit zwischen ihm und Egger müsse politisch geklärt werden und nicht von den Gerichten.
Loewy sagte, Eggers Aussage sei für ihn nicht so sehr beleidigend, sondern schlicht und einfach falsch.
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vorarlberg.ORF.at; 24.8.09
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vorarlberg.ORF.at; 24.8.09
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