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POLITIK |
20.11.2009 |
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EU-Aufforderung zum Grundstückserwerb
Die EU-Kommission hat Österreich formell aufgefordert, Bestimmungen über den Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke im Vorarlberger Grundverkehrsgesetz zu ändern. Es geht um eine Beschwerde von Dezember 2008.
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Erwerb durch einen Nicht-Landwirt
Konkret geht es dabei darum, dass ein Nicht-Landwirt ein landwirtschaftliches Grundstück nicht mehr erwerben kann, wenn ein Bauer sein Interesse daran bekundet.
Darüber hinaus muss eine künftige landwirtschaftliche Nutzung durch einen Bauer in einem landwirtschaftlichen Betrieb gewährleistet werden.
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Bestimmungen über den freien Kapitalverkehr
Das Vertragsverletzungsverfahren wurde aufgrund einer Beschwerde im Dezember 2008 eingeleitet. Nach Prüfung der Antwort der österreichischen Regierung kritisiert die Kommission, dass diese Beschränkungen immer noch nicht vollständig mit den Bestimmungen über den freien Kapitalverkehr vereinbar seien.
Erhält die Kommission innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort aus Wien, kann sie beim Europäischen Gerichtshof klagen.
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Stemer: Erhalt der Landwirtschaft
Das Schreiben aus Brüssel sei noch im Landhaus eingelangt, sagt Landesrat Siegmund Stemer (ÖVP) gegenüber Radio Vorarlberg. Für die Interessentenregelung gebe es sehr wohl gute Gründe, da sie dem Erhalt der Landwirtschaft diene. Das Land muss jetzt eine neuerliche Stellungnahme abgeben.
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