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JUSTIZ |
09.02.2010 |
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Landesgericht "verurteilt" Raumplanung
Das Landesgericht hat einen Antrag an den Verfassungsgerichtshof gestellt. Teile des Raumplanungsgesetzes sollen als verfassungswidrig aufgehoben werden. Es geht um Entschädigungen bei der Rückwidmung von Baugrundstücken.
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Entschädigung nur für Käufer, nicht für Erben
Eigentümern, deren Baugrundstücke rückgewidmet werden, erhalten nur dann eine Entschädigung, wenn sie das Grundstück gekauft haben. Wenn sie das Grundstück geerbt haben, gibt es für sie keine Entschädigung. Davon ausgenommen sind Landwirte.
Diese Regelung im Vorarlberger Raumplanungsgesetz ist nach Ansicht des Landesgerichts Feldkirch verfassungswidrig.
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-3_small.jpg) Das Grundstück in Klaus |
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Anlass ist Rechtsstreit in der Gemeinde Klaus
Grundlage für den Beschluss des Landesgerichts ist ein Rechtsstreit in der Gemeinde Klaus. Es geht um ein 2.800 Quadratmeter großes Grundstück im Ortsteil Tschütsch. Die ursprünglich als Bauland gewidmete Fläche hat eine Frau Mitte der 1990er-Jahre geerbt sowie durch Schenkung, Tausch und Teilung übernommen.
1999 änderte die Klauser Gemeindevertretung nach einer Volksabstimmung die Widmung des Grundstücks in Freifläche. Für die Eigentümerin gab es keine Entschädigung. Daraufhin zog sie vor Gericht und forderte über 1,2 Millionen Euro.
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"Gleichheitswidriges Gesetz"
Das Landesgericht Feldkirch hat nun beschlossen, beim Verfassungsgerichtshof die Aufhebung von Teilen des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes zu beantragen. Die Eigentümerin des Grundstücks in Klaus habe einen massiven Eigentumseingriff erlitten, das Gesetz sei gleichheitswidrig.
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Rechtsanwalt kritisiert das Land
Er berate zehn Klienten in ähnlichen Fällen, so der Dornbirner Rechtsanwalt Karl Schelling. Es sei unverständlich, dass das Land das Raumplanungsgesetz noch immer nicht geändert habe.
Vor zwei Jahren, als ein ähnlich gelagerter Fall in Lochau zu Gunsten des Eigentümers entschieden wurde, habe Landeshauptmann Herbert Sausgruber (ÖVP) eine Änderung versprochen.
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ÖVP kündigt Gesetzesänderung an
Nach Angaben des Vorsitzenden des Landtags-Rechtsausschusses, Thomas Winsauer (ÖVP), wird das Raumplanungsgesetz geändert. Bis Sommer 2010 soll ein Gesetzesentwurf vorliegen. Künftig sollen dann alle Grundbesitzer bei einer Rückwidmung entschädigt werden.
Eine Entschädigung würde der Gemeinde Klaus teuer zu stehen kommen. Zwei große Grundstücke wurden am Tschütsch rückgewidmet. Eine Gemeinde wie Klaus könne keine hohen Entschädigungszahlungen zahlen, so Bürgermeister Werner Müller.
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vorarlberg.ORF.at; 3.11.08
Seit fast zwölf Jahren haben Grundstücksbesitzer wegen der Umwidmung von Bauland gegen die Gemeinde Lochau gekämpft. Im November 2008 hat der OGH rechtskräftig entschieden, dass ihnen eine Entschädigung in Höhe von 1,8 Mio. Euro zusteht.
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