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DI | 14.02.2012
Abschiebungsfall Roethis (Bild: ORF)
FREMDENRECHT
Anwalt kritisiert den Asylgerichtshof
Für die in Röthis lebende Familie aus dem Kosovo, deren Abschiebung am Donnerstag abgebrochen wurde, gibt es derzeit eine Atempause. Ihr Anwalt Stefan Harg übt indes scharfe Kritik - an den Fremdengesetzen und am Asylgerichtshof.
Abschiebung abgebrochen
Bürger aus Röthis und Umgebung sowie der Röthner Bürgermeister Norbert Mähr hatten durch Proteste und Interventionen bei den Behörden durchgesetzt, dass die Abschiebung der Familie am frühen Donnerstagmorgen abgebrochen wurde.
Solange geprüft wird, wird nicht abgeschoben
Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler (ÖVP) hat am Donnerstag angekündigt, das Aufenthaltsverbot prüfen zu lassen, das in Deutschland gegen den Familienvater verhängt wurde.

Wenn man wisse, aus welchem Grund dieses Aufenthaltsverbot verhängt worden sei, und ob es eventuell befristet sei und demnächst auslaufe, dann könne man vielleicht doch noch "eine Entscheidung für die Familie" finden, so Schwärzler.

Und der stellvertretende Sicherheitsdirektor Walter Filzmaier sagt: Solange die Frage des Aufenthaltsverbotes geprüft wird, werde es keinen erneuten Versuch geben, die Familie abzuschieben.
Brief an deutsche Behörden abgeschickt
Die Sicherheitsdirektion (SID) hat am Freitag zur Klärung des deutschen Aufenthaltsverbotes über den Familienvater einen Brief an die deutschen Behörden geschickt.

Wann mit einer Antwort zu rechnen ist, konnte SID-Direktor Hans-Peter Ludescher am Freitag nicht sagen. Man werde telefonisch nachhaken, wenn es zu lange dauere.
Man muss schon fragen, was das für Gesetze sind, die dem Mann ein weiteres Verbleiben in Österreich versagen, nur weil er einmal nach München gefahren ist, so der Anwalt.
"Mann hat nur seine Eltern besucht"
Das Aufenthaltsverbot in Deutschland stellt laut Bezirkshauptmannschaft Feldkirch einen zwingenden Grund dar, den Familienvater abzuschieben.

Was Stefan Harg, den Anwalt der Familie, auf den Plan ruft: Das Aufenthaltsverbot sei nicht über den Familienvater verhängt worden, weil der sich kriminell betätigt habe. Der Mann habe lediglich seine in München lebenden Eltern besucht.

Was er aber nicht gedurft hätte, da zu dieser Zeit sein Asylverfahren in Österreich lief. Man müsse schon fragen, was das für Gesetze sind, die dem Mann ein weiteres Verbleiben in Österreich versagen, nur weil er einmal nach München gefahren ist, so der Anwalt.
Das weitere Vorgehen der Familie
Den Antrag auf humanitäres Bleiberecht habe die BH Feldkirch in erster Instanz abgelehnt - dagegen habe die Familie berufen, so der Anwalt. Die zweite Instanz ist das Innenministerium. Wenn das nichts fruchte, stehe noch der Gang zum Verfassungsgerichtshof offen.
"Länderkundliches Gutachten wurde ignoriert"
Das Asylverfahren der Familie hat mit einem negativen Bescheid geendet. Harg übt harte Kritik an der Art und Weise, wie der Bescheid zustande gekommen ist.

So habe der Asylgerichtshof selber einen länderkundlichen Gutachter bestellt - und der habe festgestellt: Die Familie in Röthis gehört der Volksgruppe der Goraner an. Zwar würden im Kosovo nicht alle Goraner verfolgt, manche von ihnen seien aber sehr wohl gefährdet. Der Familie in Röthis sei es faktisch nicht möglich, sich im Kosovo selbständig eine lebenswerte Existenz aufzubauen.

Bei der Entscheidung des Asylgerichtshofes, das Asyl nicht zu gewähren, sei dieses Gutachten dann aber schlicht und einfach nicht vorgekommen. Weiters habe sich der Asylgerichtshof nicht darum gekümmert, dass die Familie in Vorarlberg bestens integriert ist.
2009 wurden laut Sicherheitsdirektion 210 Menschen polizeilich zur Ausreise aufgefordert. Die meisten verliessen Vorarlberg freiwillig, 59 Menschen wurden mit Polizeibegleitung abgeschoben.
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