Vorarlberg ORF.at
wetter.ORF.at
MO | 13.02.2012
Symbolfoto Akten (Bild: ORF)
GERICHT
Ex-Unternehmer zu Haftstrafe verurteilt
Am Landesgericht ist ein ehemaliger Großunternehmer aus dem Bezirk Bregenz wegen betrügerischer Krida zu drei Jahren Haft verurteilt worden - ein Jahr davon unbedingt. Der 74-Jährige hat laut Gericht Gläubiger um 800.000 Euro geprellt.
Der vormalige Firmenchef soll im Schuldenregulierungs-Verfahren Stiftungsvermögen in Liechtenstein von rund 800.000 Euro nicht angegeben haben.
Gläubiger um 800.000 Euro geprellt
Der Hauptvorwurf der Staatsanwaltschaft: Der ehemalige Fabrikant habe zur Zeit des Konkurses eine Privatstiftung mit einem beträchtlichem Vermögen in Liechtenstein besessen, diese soll er bewusst vor seinen Gläubigern verheimlicht haben.

Aus der Konkursmasse war in Folge nicht mehr allzuviel zu holen, unter den Gläubigern wurden 21.000 Euro aufgeteilt. Sie wurden nach Ansicht des Gerichts um 800.000 Euro geprellt.
Angeklagter bekannte sich "nicht schuldig"
Der 74-jährige Angeklagte bekannte sich gleich zu Beginn des Verfahrens "nicht schuldig". Er beteuerte mehrfach, dass er jetzt überhaupt kein Vermögen mehr habe. Er räumte ein, dass er tatsächlich im Jahr 1994 eine Stiftung in Liechtenstein gegründet habe, er habe aber niemanden schädigen wollen.
"Steuerberater hat zu Ges.m.b.H. geraten"
Sein Steuerberater habe ihm damals eigentlich geraten, sein Unternehmen in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, also in eine Ges.m.b.H., umzuwandeln. Denn es sei eine "Dummheit", als Großunternehmer auch mit dem privaten Vermögen voll haftbar zu sein. Dennoch wollte der 74-Jährige, wie er vor Gericht sagte, keine Ges.m.b.H. gründen - aus wirtschaftsethischen Gründen, wie er angab.
"Gedacht, es sei kein Privatvermögen"
Auf Anraten und zum Schutz der Familie habe er dann die Stiftung gegründet, so der Angeklagte. Das Vermögen in Höhe von 800.000 Euro habe er dem Masseverwalter beim Konkurs nicht angegeben, weil er gedacht habe, dass ein Stiftungsvermögen kein Privatvermögen sei, rechtfertigte sich der Unternehmer.
"Geld als Kriegskasse verwenden wollen"
Die Richterin fragte den Angeklagten, ob er nicht glaube, dass sich die Gläubiger über 800.000 Euro gefreut hätten. Der 74-Jährige erkärte, er habe die Gläubiger nicht schädigen wollen.

Im Gegenteil: Er habe das Geld der Stiftung als "Kriegskasse" verwenden wollen, um gegen einen untreuen Geschäftsführer zu prozessieren, der das Unternehmen dann übernommen hatte. Sprich: Er habe den Gläubigern mehr Geld verschaffen wollen.

Aber auch das nahm ihm die Richterin nicht ab. Schließlich habe der Angeklagte das Geld nicht verwendet wie dargestellt, sondern mehrfach zu Unrecht Verfahrenshilfe beantragt. Diese steht einem Angeklagten nur zu, wenn er bedürftig ist und der Unterhalt sonst gefährdet wäre.
Urteil nicht rechtskräftig
Der ehemalige Unternehmer wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, ein Jahr davon ist unbedingt. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, der 74-Jährige hat sich Bedenkzeit erbeten. Der Strafrahmen liegt bei bis zu zehn Jahren Haft.

Als mildernd wertete das Gericht das Tatsachengeständnis – eben dass der 74-Jährige die Gründung der Stiftung grundsätzlich zugab - sowie seine Unbescholtenheit.

Berücksichtigt wurde zudem die damalige Situation des einstigen Großunternehmers. Er hatte durch den Konkurs ein riesiges Vermögen verloren. Erschwerend wurden die Schadenshöhe sowie die Tatwiederholung gewertet.
Ganz Österreich
Vorarlberg News

 
TV-Programm TV-Thek Radio Österreich Wetter Sport IPTV News