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ARBEITSMARKT |
05.09.2010 |
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Jobs ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Nicht alle Beschäftigten in Vorarlberg erhalten Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Diese Sonderzahlungen werden in den Kollektivverträgen geregelt. In Vorarlberg gibt es laut Gewerkschafter Bernhard Heinzle Bereiche ohne entsprechende Verträge.
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"Frauenberufe" besonders betroffen
Für fast alle Arbeitsbereiche besteht in Vorarlberg ein Kollektivvertrag. Gibt es den nicht - wie beispielsweise bei den Privatkindergärten oder Privaten Bildungseinrichtungen - gilt meist zumindest ein vereinbarter Mindestlohn.
Für einige Berufsbeiche existieren aber keine Vereinbarungen, sagt Bernhard Heinzle von der Gewerkschaft der Privatangestellten. Dazu gehören etwa Kosmetikerinnen, Masseure oder Angestellte von Rechtsanwälten - betroffen sind vor allem Bereiche, in denen in erster Linie Frauen arbeiten. Damit könne es vorkommen, dass diese Beschäftigten finanziell wesentlich schlechter abschneiden.
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Scharfe Kritik an Sonnenstudios
Besonders schlimm sei die Situation in den Sonnenstudios, sagt Heinzle. Dort gebe es für die Beschäftigten keinen Kollektivvertrag, sie arbeiteten teils um einen sehr geringen Lohn und erhielten kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Das gebe es auch in Vorarlberg.
Zwar könne die Gewerkschaft für alle Bereiche Kollektivverträge verhandeln. Allerdings fehle bei den Sonnenstudios der Verhandlungspartner auf Arbeitgeberseite, sagt Heinzle.
Heinzle fordert die Sonnenstudio-Betreiber auf, zumindest auf freiwilliger Basis das Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu bezahlen.
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Im Video sehen Sie einen Beitrag von ORF-Redakteur Georg Fabjan. Er hat mit Bernhard Heinzle und einer ehemaligen Sonnenstudio-Mitarbeiterin gesprochen.
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Insgesamt gutes Zeugnis für Unternehmen
Insgesamt stellt Heinzle den Vorarlberger Unternehmen aber ein gutes Zeugnis aus: Die Firmen würden sich an die Kollektivverträge halten, es gebe nur wenige "schwarze Schafe", mit denen man sich vor dem Arbeitsgericht treffe.
Gibt es keine Kollektivverträge, empfiehlt die Gewerkschaft eine "ortsübliche Bezahlung". Diese orientiert sich zum Beispiel am Handelskollektivvertrag, wobei ein rund zehnprozentiger Aufschlag seitens der Gewerkschaft empfohlen wird.
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Kollektivverträge meist bundesweit geregelt
Im Kollektivvertrag sind unter anderem geregelt: Gehalt, (flexible) Arbeitszeit, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Freizeittage (für z.B. Hochzeit, Todesfälle), Freistellungen für Fort- und Weiterbildung, Reisekosten, Sabbatical, Anrechnung von Vordienst- und Kindererziehungszeiten, Zulagen und betriebliche Altersvorsorge (Pensionskassen)
Kollektivverträge werden meist jährlich neu verhandelt und gelten jeweils für einzelne Branchen (z.B. Metall, Handel, ...). In aller Regel gelten Kollektivverträge für das gesamte Bundesgebiet. Es gibt aber auch Kollektivverträge, die nur für Vorarlberg gelten (z.B. Private Sozial- und Gesundheitsorganisationen) bzw. Sonderbestimmungen für Vorarlberg enthalten (z.B. erhalten Handelsbeschäftigte in Vorarlberg mehr Geld als in den meisten anderen Bundesländern).
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